Sabrina Nucera
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Triggerpunkt-Akupunktur

Die TriAS-Triggerpunkt-Akupunktur nach Dr. Kohls ist eine neuartige Behandlung, die auf Basis medizinisch anerkannter Methoden entwickelt wurde. Dabei steht die Abkürzung TriAS für „Triggerpunkt-Auflösung zur Schmerzbehandlung“.
Durch Fehlbelastung, Fehlhaltung, innerer und äußerer Verspannungszustände und Gelenkverschleiß können in Muskeln mit ihren umgebenden Häuten, den sogenannten Faszien, schmerzhafte Verspannungen mit kleinen Entzündungsreaktionen und Nervenreizungen auftreten. Diese Verspannungszentren oder myofasziale Triggerpunkte, können starke Schmerzen lokal als auch in entfernten Regionen zur Folge haben. Darüber hinaus können sie eine Übererregbarkeit der Muskeln mit Muskelzuckungen und Krämpfen sowie eine eingeschränkte Beweglichkeit verursachen.

Bei der Behandlung werden die Verspannungszentren zunächst ertastet und anschließend mit Akupunkturnadeln aktiviert. Durch die Akupunktur dieser Zentren werden Reize gesetzt, die eine Muskelentspannung mit vermehrter Durchblutung und damit einhergehender Reduktion von lokaler Entzündung und Nervenreizung zur Folge hat. Diese Art der Therapie ist nebenwirkungsarm und sehr wirksam.

Wie schnell ist eine Besserung zu erwarten?

Dies ist abhängig von Art und Dauer der Erkrankung. Es gibt Muskeln, die relativ schnell auf eine Behandlung mit der TriAS-Triggerpunkt-Akupunktur ansprechen. Bei Beteiligung komplexerer Muskelgruppen sind häufigere Wiederholungen erforderlich.

Wie viele Behandlungen sind notwendig?

Die Anzahl der Akupunkturen ist abhängig von der individuellen Vorgeschichte (Anamnese) des Patienten. Prinzipiell sind umso mehr Behandlungen nötig, je länger die Schmerzen bereits bestehen.
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Bei akuten Schmerzen reichen oft 4 – 6 Termine zur Deaktivierung ursächlicher Triggerpunkte. Bei chronischen Verläufen ist in der Regel eine (Start-)Serie von 10 – 12 Behandlungsterminen erforderlich. In manchen Fällen kann auch eine längerfristig begleitende Behandlung sinnvoll sein. Die individuelle Planung erfolgt in einem Anamnese-Gespräch.
 
Die TriAS-Trigger-Akupunktur gehört zu den privatärztlichen Leistungen. Ein Erstattungsanspruch gegenüber gesetzlichen Krankenkassen besteht nicht. Von den Privatkassen wird die Therapie als Schmerz-Akupunktur nach den Sätzen der GOÄ ganz oder teilweise übernommen. Genauere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
 
Wichtiger Hinweis: Die TriAS-Triggerpunkt-Akupunktur ist eine neuartige Behandlung, die auf der Basis medizinisch anerkannter Methoden entwickelt wurde. Ebenso wie andere medizinische Therapieverfahren wurde auch die TriAS-Triggerpunkt-Akupunktur noch nicht nach den Regeln der Hochschulmedizin wissenschaftlich untersucht. Insbesondere gibt es bisher keine kontrollierten (randomisierten) Studien sowie übergreifende Auswertungen der Literatur (Metaanalysen). Ein Erfolg der TriAS-Triggerpunkt-Akupunktur kann nicht in jedem Behandlungsfall gewährleistet werden. Jedoch existieren neben einer umfangreichen Literatur (www.dgtrias.de/Literatur) zahlreiche Patientenberichte und Fallvorstellungen zu Erkrankungen, die mit der TriAS-Triggerpunkt-Akupunktur erfolgreich behandelt wurden (www.dgtrias.de/Fälle). 
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